Die Unternehmensgründung ist heute mit sehr viel Stress und Bürokratie verbunden. Die erste und eine der wichtigsten Entscheidungen für das zu gründende Unternehmen ist die Wahl der passenden Rechtsform. Die Rechtsformwahl wirkt sich nicht nur auf die gegenwärtige Situation des Unternehmens aus, sondern auch auf seine Zukunft. Hier ist es wichtig, dass die Gründung nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich von Anfang an durchdacht ist.
Ein vorschnell im Internet beschaffter Gesellschaftsvertrag kann später zu sehr hohen Kosten führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es zwischen den einzelnen Gesellschaftern Streit gibt. Eine gute und durchdachte Gestaltung des Gesellschaftsvertrages kann später nicht nur Geld sparen, sondern auch den Frieden in dem Unternehmen wahren.
Bei der Unternehmensgründung unterstützen wir Sie gerne:
- Entscheidung über die richtige Rechtsform des Unternehmens,
- Notwendigkeit einer Gewerbegenehmigung,
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen und Beteiligungsverträgen,
- Beratung zu Vagniskapital und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten,
- Überprüfung und Gestaltung von Abnehmerverträgen, Lieferantenverträgen, Lizenzveträgen, Mietverträgen, Pachtverträgen oder Bauverträgen,
- Gestaltung von Arbeitsverträgen,
- Rechtssicherheit beim Online-Auftritt.
Um eine vollumfängliche Beratung in den Bereichen des Datenschutzrechts und Steuerrechts anbieten zu können, kooperieren wir daher mit etablierten Experten in diesen Bereichen.
Kapital- und Personengesellschaften
Generell ist zwischen Kapital- und Personengesellschaften zu differenzieren. Folgende Unterschiede lassen sich daher zusammenfassend darstellen:
Personengesellschaft |
Kapitalgesellschaft |
Kein völlig verselbstständigtes Rechtssubjekt |
Juristische Person |
Kein Mindestkapital |
Mindestkapital |
Haftung mit Privatvermögen (zumindest ein Gesellschafter) |
In der Regel Haftung mit Gesellschaftsvermögen |
Einstimmigkeitsprinzip (gegebenenfalls Mehrheitsregelung) |
Mehrheitsprinzip |
Selbstorganschaft (Vertretung und Geschäftsführung durch die persönlich haftenden Gesellschafter) |
Fremdorganschaft (Vertretung und Geschäftsführung durch besondere Organe) |
Übertragung in der Regel nur mit Zustimmung anderer Gesellschafter |
Gesellschaftsanteile oder Aktien sind grundsätzlich zustimmungsfrei veräußerbar |
Tod, Kündigung oder Insolvenz eines Gesellschafters führen im Zweifel zur Auflösung der Gesellschaft |
Das Ausscheiden eines Gesellschafters berührt den Bestand der Gesellschaft nicht |
Die Gesellschaft selbst ist kein Steuersubjekt |
Die Gesellschaft selbst ist Steuersubjekt |
Die gängigsten Rechtsformen in der Praxis sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Unternehmergesellschaft (UG), die GmbH und GmbH & Co. KG. Für das Finanzierungsmodell eignet sich die stille Beteiligung am meisten. In Ausnahmefällen auch in einer Form der atypisch-stillen Beteiligung. Die Limited (Ltd.), die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft kommen viel seltener in Betracht. Die GmbH bleibt weiterhin die beliebteste Rechtsform in Deutschland. Die Gründung einer GmbH lässt sich vereinfacht in den folgenden fünf Schritten darstellen:
- Abschluss des Gesellschaftsvertrages,
- Bestellung eines Geschäftsführers oder mehrerer Geschäftsführer,
- Leisten der Einlage auf die Geschäftsanteile,
- Anmeldung zum Handelsregister,
- Eintragung im Handelsregister und Bekanntmachung.
Musterprotokoll
Seit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMIG) bietet das Gesetz die Möglichkeit, eine GmbH oder UG im vereinfachten Verfahren unter Verwendung eines Musterprotokolls zu gründen. Dabei ist die GmbH- beziehungsweise UG-Satzung laut Musterprotokoll auf den gesetzlichen Mindestinhalt beschränkt und lässt daher keinen Raum für eine Anpassung der Regelungen an den konkreten Einzelfall zu. Ein Musterprotokoll stellt eine günstige und schnelle Alternative bei der Gründung einer GmbH oder UG dar. Empfehlenswert kann die Verwendung eines Musterprotokolls für die Einmann-GmbH sein. In den übrigen Fällen ist diese Form der Gründung nicht zu empfehlen.
Gesellschaftsvertrag als Gründungsgrundlage
Der Gesellschaftsvertrag dient nicht nur als Grundlage für die Unternehmensgründung, sondern sollte auch Konfliktlösungen beinhalten. An erster Stelle steht die Lösung eines potenziellen Konflikts zwischen Gesellschaftern und dem Geschäftsführer. Hier ist es wichtig, die Kompetenzen bereits im Vorfeld zu bestimmen und vielfältig die Möglichkeiten des Geschäftsführerausschlusses zu regeln. Auch die Möglichkeit des Ausscheidens und die des Ausschlusses eines Gesellschafters sollten klar geregelt sein. Dabei ist die Abfindungsregelung von grundsätzlicher Bedeutung. Diese muss klar und rechtsprechungskonform ausgestaltet sein.