Das Elterngeld hat das frühere Erziehungsgeld abgelöst. Es soll die Elternzeit finanzieren und stellt einen Anspruch gegen den öffentlichen Träger dar. Die Gewährung beläuft sich grundsätzlich auf die Dauer von zwölf Monaten, soweit sich ein Elternteil in Elternzeit befindet. Der Anspruch kann sich um zwei Monate verlängern, wenn beide Elternteile in Elternzeit sind.
Der Antrag für den Erhalt ist schriftlich zu stellen. Er kann nur dann gestellt werden, wenn sich der Wohnsitz der Eltern oder der gewöhnliche Aufenthaltsort in Deutschland befindet. In Bezug auf den Umfang ist grundsätzlich auf folgendes zu achten:
Höhe des Elterngeldes
Die Zahlung des Elterngelds während der Elternzeit erfolgt in einer einkommensabhängigen Höhe. Dabei erhält der berechtigte Elternteil grundsätzlich 67 Prozent seines durchschnittlichen Einkommens, das er vor der Geburt des Kindes in den letzten zwölf Monaten erzielt hat. Der Höchstsatz beläuft sich aber auf 1.800 Euro. Der Mindestsatz liegt bei 300 Euro.
Bei Einkommen, die unter 1.000 Euro liegen, erfolgt eine Erhöhung des Prozentsatzes (Staffelung) mit der Folge eines Mehrbezuges von bis zu 100 Euro. Liegt das Einkommen über 1.200 Euro, findet eine Absenkung des Prozentsatzes auf maximal 65 Prozent statt. Anzurechnen sind Leistungen wie Mutterschaftsgeld.
Tipp
Hier finden Sie den offiziellen Rechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Berechnung Ihres Elterngeldes: Elterngeldrechner
Elterngeld Plus
Mit dem Elterngeld Plus wurde den Arbeitnehmern die Möglichkeit eingeräumt, den Bezugszeitraum des Elterngeldes zu verdoppeln. Im Gegenzug dazu ist die Anspruchshöhe aber nur maximal halb so hoch – sodass der ausgezahlte Betrag dem des „normalen“ Elterngeldes entspricht. Auch besteht die Möglichkeit von Bonuszahlungen während der Elterngeld-Plus-Monate. Elterngeld-Plus-Monate ohne Zuverdienst sind ein im Ergebnis halbiertes Basiselterngeld bei verlängerter Bezugsdauer.
Tipp
Sie haben regelmäßig einen gesetzlichen Anspruch auf Elterngeld gegenüber Ihrem öffentlich-rechtlichen Träger während der Elternzeit. Dieser gilt grundsätzlich für zwölf Monate. Die Höhe hängt von Ihrem Einkommen ab und kann mit dem Elterngeld Plus auf einen Zeitraum von maximal 24 Monaten verteilt werden.