Gesellschaftsrecht: Beratung, Gestaltung und Vertretung
Das Gesellschaftsrecht gehört neben dem Arbeitsrecht zu unseren Kernkompetenzen. Dabei reicht unser Beratungsspektrum von allgemeineren personen- und kapitalgesellschaftsrechtlichen Fragen (Gründung, Umwandlung, Auflösung etc.) bis hin zu sehr detaillierten Fragestellungen z. B. aus dem Bereich Unternehmensfinanzierung.
Unser Leistungsangebot erstreckt sich dabei auf außergerichtliche bzw. gestaltende Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung vor Gericht, z. B. bei Gesellschafterstreitigkeiten. Außerdem übernehmen wir z. B. auch die Vorbereitung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung.
Gesellschaftsgründung
Ein zentrales Thema der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht ist die Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung.
Denn die Entscheidung bei Unternehmensgründung für oder gegen eine bestimmte Gesellschaftsform hat Konsequenzen – unmittelbar bei Gründung, aber vor allem auch für die spätere Geschäftstätigkeit. Und dabei geht es nicht nur um rechtliche Aspekte: Schon bei der Gründung sollte für ein Unternehmen – egal welcher Größe! – bereits ein einheitliches gesellschafts- und steuerrechtliches Konzept ausgearbeitet werden, das auch Wachstum frühzeitig berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der Gründung spielt auch die Finanzierung des Unternehmens eine entscheidende Rolle. Daher sollten sich die Gründer rechtzeitig Gedanken über die finanzielle Zukunft des Unternehmens machen.
Mitarbeiterbeteiligung in Start-ups
Schnell wachsende Start-ups wollen ihre Schlüsselmitarbeiter oft am Erfolg des Unternehmens beteiligen. Eines der am weitverbreitetsten Instrumente dafür ist der Employee Stock Ownership Plan (ESOP). Der ESOP ist eine Virtual Stock Option, die sich von den gängigen Formen der Mitarbeiterbeteiligung (wie beispielsweise die stille Beteiligung) im Wesentlichen darin unterscheidet, dass keine jährliche Verteilung der Gesellschaftsgewinne stattfindet.
Er wird so strukturiert, dass der Mitarbeiter nur dann seine virtuelle Beteiligung verwerten kann, wenn das Unternehmen einen EXIT (Unternehmensverkauf) durchführt. Die unterschiedlichen Formen der Mitarbeiterbeteiligung haben Vor- und Nachteile – die es bei der Planung solcher Beteiligungsmodelle zu berücksichtigen gilt.
Gesellschaftsvertrag & Gesellschafterstreit
Streit innerhalb einer Gesellschaft ist ärgerlich und kann Schäden im Unternehmen anrichten, lässt sich aber oft kaum vermeiden – sowohl unter Gesellschaftern als auch zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern.
Um das Risiko für derartige Streitigkeiten zu minimieren bzw. Lösungen von vornherein anzulegen, kommt diesem Thema in der Vertragsgestaltung eine große Rolle zu: in der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen wie auch Geschäftsführerverträgen. Schon in der Gründungsphase „lohnt“ es sich also, an mögliche Konflikte zu denken und vertragliche Lösungen von Beginn an in den Vertragswerken zu verankern.
Aber auch ältere Gesellschaftsverträge sehen für solche Fälle häufig eine Lösung vor.
Allerdings widersprechen „Altverträge“ oftmals aktueller Rechtsprechung. In diesem Fall bringt der gut gemeinte „alte Ansatz“ im Vertrag plötzlich nicht mehr die gewünschte, einfache Lösung. Oft lässt sich in einer solchen Situation allerdings durch Auslegung und normative Anknüpfung eine Lösung finden, die eine gerichtliche Auseinandersetzung unnötig macht.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist „ein weites Feld“. Als Anwälte für Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir Sie grundsätzlich in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und Angelegenheiten.
Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt aber auf folgenden Bereichen:
- Unternehmensgründung und Unternehmensfinanzierung
- Beratung in gesellschaftsrelevanten Rechtsfragen (GbR, OHG, KG, GmbH, AG etc.)
- Gestaltung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen
- Gestaltung von Mitarbeiter- und Erfolgsbeteiligungen im Start-up
- Kündigung und Ausschluss von Gesellschaftern im Gesellschafterkonflikt
- Geschäftsführerhaftung und Haftungsvermeidung
- Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
- Gerichtliche Vertretung von Gesellschaftern, Gesellschaften und deren Organen