5,00 bei 43 Bewertungen
RAe Ottmann & Khazanov
Terminsvertretung!
Gerne übernehmen wir für Sie die Terminsvertretung vor sämtlichen Zivil- und Arbeitsgerichten in Berlin.
Unsere Kanzlei befindet sich in unmittelbarer Nähe des Berliner Hauptbahnhofs in Berlin Mitte. Hier können Sie einen Sofort-Termin für die Terminvertretung buchen.
- Zuverlässige Bearbeitung
- Pauschale Vergütung
- Schnelle Rückmeldung


Für die Terminsvertretung benötigen wir:
Eine Kopie der Handakte
Eine Untervollmacht
Ihre Vorgaben für das Verfahren
Der Fachbegriff Terminsvertreter leitet sich von der Wahrnehmung eines Termins für einen anderen Anwalt bzw. dessen Mandanten ab. Gerichtliche Verfahren sind in Deutschland nach der örtlichen Zuständigkeit geregelt. Wo ein Prozess letztlich stattfindet, hängt von der Art des Verfahrens ab. In Zivilsachen ist der Gerichtsstand in der Regel der Wohnsitz bzw. Geschäftssitz von natürlichen Personen oder Firmen. Die Zuständigkeit bei Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten richtet sich hingegen nach dem Tatort, an dem das Vergehen begangen wurde. Ähnliches gilt für Verhandlungen vor dem Verkehrsgericht.
Da sich die meisten Mandanten logischerweise an ihrem Wohnort nach einem geeigneten Anwalt für ihr juristisches Problem umsehen, können hohe Reisekosten und andere Ausgaben für die rechtliche Vertretung am Verhandlungsort anfallen. Es macht wenig Sinn, dass ein Rechtsanwalt für eine Verhandlung von München nach Berlin reist. Deswegen vernetzen sich Kanzleien und kooperieren mit Kollegen in anderen Städten, die für eine Vertretung vor dem örtlichen Gericht infrage kommen.
Prozessvertretung vor Ort
Für die Mandanten haben Terminsvertreter den großen Vorteil, dass sie sich nicht in einer weit entfernten Stadt um einen Anwalt bemühen müssen, sondern vor Ort den Rechtsanwalt ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen können. Für die Kanzleien hat dies ebenfalls erhebliche Vorteile, denn auf diese Weise können sie Mandanten an jedem deutschen Gericht vertreten – unabhängig vom Gerichtsstand für das jeweilige Verfahren. Die Prozessvertretung beschränkt sich dabei in der Regel tatsächlich auf die Wahrnehmung von Gerichtsterminen, während die Anfertigung von außergerichtlichen Schriftsätzen oder auch Klageeinreichungen bzw. Klageerwiderungen vom Hausanwalt erledigt wird. Geht es jedoch über den reinen Schriftverkehr hinaus, greifen die meisten Anwälte auf die Kooperation mit Kollegen zurück, um Zeit und Kosten zu sparen, die für Reisen anfallen würden.
Eine Untervollmacht muss erteilt werden
Der Klient hat mit der Beauftragung des Terminsvertreters normalerweise nichts zu tun, da der eigene Anwalt die Suche nach einem geeigneten Vertreter übernimmt. Sinnvollerweise wird der Anwalt immer einen Kollegen wählen, der auch für das jeweilige Fachgebiet qualifiziert ist. Für die Wahrnehmung der Interessen des Mandanten ist eine Untervollmacht erforderlich, damit der Vertreter entsprechend tätig werden kann. Man spricht dabei auch von einem Unterbevollmächtigten, der im Auftrag des Hauptbevollmächtigten vor Gericht erscheint. Mit der Vollmacht legitimiert sich der Prozessvertreter gegenüber dem Richter, der vor der Verhandlung in der Regel nur Schriftsätze des Hauptbevollmächtigten zu Gesicht bekommen hat. Manche Mandanten haben die Sorge, dass der ihnen unbekannte Prozessvertreter eventuell ohne Rücksprache Vergleiche schließt, die nicht in ihrem Sinne sind. Dem kann durch lange Widerspruchsfristen entgegengewirkt werden, so dass der Mandant am Ende das letzte Wort hat. Trotzdem muss natürlich ein besonderes Vertrauensverhältnis im Dreieck Mandant/Hauptbevollmächtigter/Prozessvertreter bestehen, wobei sich der Mandant meist auf die Erfahrung und Sachkenntnis seines Rechtsanwalts vor Ort verlassen muss.
Welche Kosten entstehen bei der Terminsvertretung?
Die Frage der Kosten ist bei der Terminsvertretung selbstverständlich klar geregelt. Eine gängige Variante ist die Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Je nach dem Umfang der Prozessvertretung sind dort die Gebühren für die 1. und 2. Instanz klar geregelt. Allerdings gehen viele Kanzleien dazu über, die sogenannte Gebührenteilung vorzunehmen. Dabei teilen sich Haupt- und Unterbevollmächtigter sämtliche anfallenden Gebühren, um ein möglichst gleichberechtigtes Verhältnis zu schaffen. Das ist auch im Interesse der Mandantschaft, denn auf diese Weise ist der Anwalt mit der Untervollmacht motiviert, diese Fälle ebenso sorgfältig und umfassend zu betreuen wie die seiner eigenen Mandanten. Die Sorge mancher Hauptbevollmächtigter, dass ihnen dadurch Gebühren entgehen, ist in der Praxis eher unbegründet, da die Prozessvertretung vor Ort in der Regel hohe Reisekosten und andere Spesen spart. Am wichtigsten dürfte für gut ausgelastete Anwälte jedoch die Zeitersparnis sein, denn wer im Auto sitzt, um beispielsweise von Hamburg aus zu einem Gerichtstermin in Berlinzu fahren, kann sich keinen anderen Aufgaben widmen. Rechnet man den Verdienstausfall durch den Zeitaufwand gegen die entgangenen Gebühren im Rahmen einer Gebührenteilung auf, lohnt sich diese Vorgehensweise für die meisten Kanzleien unter dem Strich mehr als die Vergütung der Prozessvertretung nach dem RVG.
Wo liegt der Unterschied zum Korrespondenzanwalt von früher?
Früher sprach man bei der Kooperation zwischen Kanzleien von Korrespondenzanwälten. Obwohl der Begriff auch im Zusammenhang mit Terminsvertretern noch häufig zu lesen ist, ist er eigentlich nicht mehr zeitgemäß. In der Vergangenheit waren Rechtsanwälte in Deutschland bei ihrer Arbeit an das Lokalisationsprinzip gebunden. Das bedeutet, dass er nur für die Tätigkeit an einem bestimmten Landgericht und den zugehörigen Amtsgerichten des Bezirks zugelassen war. Mandanten mussten sich früher also einen Anwalt im zuständigen Gerichtsbezirk suchen. Da es für den Klienten in der Regel nicht praktikabel war, zum Verhandlungsort zu fahren, nur um Schriftsätze sowie andere Dinge persönlich zu besprechen, beauftragte der Anwalt einen Korrespondenzanwalt am Wohnort des Mandanten damit, den persönlichen und schriftlichen Verkehr zu pflegen. Mittlerweile wurde die sogenannte Singularzulassung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben, so dass im Prinzip jeder Anwalt vor jedem deutschen Gericht auftreten darf. Eine Ausnahme bildet nach wie vor der Bundesgerichtshof. Obwohl der Begriff Korrespondenzanwalt inzwischen veraltet ist, wird er häufig weiterhin parallel für Terminsvertreterverwendet.
Kontakt zur
Terminsvertretung
Wir übernehmen die Terminsvertretung vor:
Arbeitsgericht Berlin
Arbeitsgericht Berlin
Magdeburger Platz 1
10785 Berlin
Tel.: (030) 90171 – 0
Fax: (030) 90171 – 222/333
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Magdeburger Platz 1
10785 Berlin
Tel.: (030) 90 171 – 0
Fax: (030) 90 171 – 222/333
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
Tel.: (030) 90177 – 0
Fax: (030) 90177 – 447
Amtsgericht Köpenick
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6
12555 Berlin
Tel.: (030) 90247 – 0
Fax: (030) 90247 – 200
Amtsgericht Lichtenberg
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1
10365 Berlin
Tel.: (030) 90253 – 0
Fax: (030) 90253 – 300
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Möckernstraße 130
10963 Berlin
Tel.: (030) 90175 – 0
Fax: (030) 90175 – 211
Amtsgericht Tiergarten
Amtsgericht Tiergarten
Turmstraße 91
10559 Berlin
Tel.: (030) 9014 – 0
Fax: (030) 9014 – 2010
Amtsgericht Tiergarten Verkehrsstrafsachen
Amtsgericht Tiergarten
Kirchstraße 6 ( Zimmer K )
10557 Berlin
Fax: (030) 9014 – 61 10
Amtsgericht Mitte
Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12 – 17
10179 Berlin
Tel.: (030) 9023 – 0
Fax: (030) 9023 – 2223
Amtsgericht Neukölln
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77 – 79
12043 Berlin
Tel.: (030) 90191 – 0
Fax: (030) 90191 – 122
Amtsgericht Pankow/Weißensee
Amtsgericht Pankow/Weißensee
Parkstraße 71
13086 Berlin
Tel.: (030) 90245 – 0
Fax: (030) 90245 – 400
Amtsgericht Schöneberg
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66 – 67
10823 Berlin
Tel.: (030) 90159 – 0
Fax: (030) 90159 – 429
Amtsgericht Spandau
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7
13597 Berlin
Tel.: (030) 90157 – 0
Fax: (030) 90157 – 444
Amtsgericht Wedding
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1
13357 Berlin
Tel.: (030) 90156 – 0
Fax: (030) 90156 – 664
Landgericht Berlin
Landgericht Berlin
Littenstraße 12 – 17,
10179 Berlin
Tel.: (030) 9023 – 2548
Fax: (030) 9023 – 2223
Landgericht Berlin
Landgericht Berlin
Littenstraße 12 – 17,
10179 Berlin
Tel.: (030) 9023 – 2548
Fax: (030) 9023 – 2223
“Herr Ottmann hat mich zur Befristung meines Arbeitsvertrages beraten. Die direkte und auch indirekte Kommunikation lief reibungslos ab. Fragen meinerseits konnten von Herrn Ottmann konkret und verständlich beantwortet werden. ”
Annett LehmannBewertung auf Google
“Die Anwaltskanzlei Ottmann & Khazanov hat mich bereits zweimal in Rechtsangelegenheiten betreut. Jedes Mal habe ich ohne lange Wartezeit einen Termin erhalten. Die Beratung war kompetent und verständnisvoll. Ich musste meine Anliegen nicht lange erläutern. ”
R.A.Bewertung auf ProvenExpert
“Maximalbewertung! Arbeitsrecht. Nach 10 Jahren Unzufriedenheit mit meinem Arbeitgeber hat mir die Kanzlei geholfen einen Schlussstrich zu ziehen. Perfekt verhandelt ohne Gerichtsverfahren.”
Vanesa MeBewertung auf Google
“Sehr nette und ausführliche Beratung. Man merkt sofort, dass man hier in guten Händen ist!”
Fabrice CastenholzBewertung auf Facebook
“Ich habe mich im Bereich Arbeitsrecht beraten lassen und war damit zufrieden. Der Rechtsanwalt war sehr kompetent und die Gesprächsatmosphäre war sehr angenehm und vertrauensvoll. Von mir gibt es eine Weiterempfehlung.”
A.N.Bewertung auf ProvenExpert
Mitglied bei
