Ratgeber
Der Gang zum Anwalt ist oft mit dem etwas unguten Gefühl verbunden, dass man sich selbst mit rechtlichen Dingen nicht recht auskennt, und nicht selten mit der Sorge, nicht genau zu verstehen, wovon bei einem bestimmten Thema rechtlich eigentlich die Rede ist.
Dieses ungute Gefühl wollen wir Ihnen gerne nehmen. Deswegen stellen wir Ihnen auf dieser Internetseite Informationen zu den wichtigsten Begriffen aus den Rechtsgebieten zur Verfügung, in denen wir Ihnen als Anwälte unter die Arme greifen.
So können Sie sich im Vorfeld eines Termins oder ganz allgemein über wichtige Themen und Begriffe aus den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht und Zivilrecht bzw. Vertragsrecht informieren! Und falls noch Fragen offen sind: Rufen Sie uns gerne unverbindlich an!
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht geht es oft um Themen wie z. B. den Arbeitsvertrag ganz allgemein, eine Befristung des Arbeitsvertrages, um den gesetzlichen Mindestlohn, eine ordentliche oder fristlose Kündigung, eine Abmahnung oder Meinungsverschiedenheiten über ein Arbeitszeugnis. Alle diese und viele andere Themen betreffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, wenn auch aus unterschiedlichen Perspektiven.
Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht gibt es viele rechtliche Themen und Fragen, die Gründer, Start-ups und etablierte Unternehmen beschäftigen können. Das beginnt bei der Wahl der richtigen Rechtsform, der Gestaltung oder Änderung eines Gesellschaftsvertrages, der Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform oder der Finanzierung eines Unternehmens.
Strafrecht
Steht der Verdacht einer Straftat im Raum, ist es wichtig, einige Begriffe aus dem Strafrecht und dem Strafprozessrecht zu kennen. Noch wichtiger ist aber zu wissen, wie man sich in einer solchen Situation korrekt verhält, z. B. wenn man vorgeladen, verhaftet oder durchsucht wird. Und auch das Recht zu Schweigen (Aussageverweigerungsrecht) sollte man kennen und richtig „einsetzen“.
Zivilrecht
Das Zivilrecht setzt sich aus vielen unterschiedlichen Gebieten zusammen: So geht es im Zivilrecht, z. B. im Vertragsrecht, um Kaufverträge, Werkverträge oder um Fragen aus dem Wohnraummietrecht und dem gewerblichen Mietrecht. Genauso befasst sich das Zivilrecht aber auch mit Fragen rund um Haftung und Schadensersatz und mit Fragen aus dem Verkehrsrecht, z. B. nach einem Unfall.