Hilfe zur Abwehr gegen Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung bekommen, weil Sie Fotos unberechtigt genutzt haben, einen Film in einer Tauschbörse heruntergeladen haben („illegales Filesharing“) oder weil Sie als Unternehmer das Wettbewerbsrecht etwas großzügig ausgelegt haben? Jetzt gilt es schnell und vor allem richtig zu reagieren, um den Schaden durch eine solche Abmahnung möglichst gering zu halten! Aber wie reagiert man in dieser Situation richtig – Abwehr gegen Abmahnung?
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist rechtlich gesehen ein Hinweis auf ein rechtliches Fehlverhalten. Sie dient dazu, Rechtsverletzungen außergerichtlich abschließend zu klären. Rechtliche Gründe, die zu einer Abmahnung führen können, gibt es viele.
Die häufigsten Fälle von Abmahnungen sind:
- Die Abmahnung durch Mitbewerber wegen Wettbewerbsverletzung (Werbung etc.)
- Die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen
- Abmahnungen wegen Nutzung von Filesharing, Bittorent und Tauschbörsen
- Die Abmahnung wegen unerlaubter Fotonutzung
- Die Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
In den meisten Fällen ist ein Abmahnschreiben mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einer pauschalen Schadensersatzforderung verbunden. Die Abmahnung benennt das Verhalten, das der Abgemahnte künftig zu unterlassen hat, und fordert Schadensersatz für die bereits begangene Rechtsverletzung.
Mit einer Unterlassungserklärung sichert man als Abgemahnter zu, dass man den vorgeworfenen Rechtsverstoß künftig nicht mehr begehen wird. Deswegen sollte man immer gut überlegen, eine solche Erklärung zu unterzeichnen. Außerdem hat eine solche Erklärung meist einige Tücken, die es anwaltlich zu prüfen gilt, bevor man die Erklärung unterzeichnet! Denn die strafbewerte Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärung stellt einen Vertrag dar, der für beide Parteien bindend ist.
Ruhe bewahren – Anwalt kontaktieren!
Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, sollten Sie Ruhe bewahren und nicht überstürzt die Kanzlei anrufen, von der Sie die Abmahnung erhalten haben. Nehmen Sie auch nicht per E-Mail Kontakt auf, denn sonst lassen Sie sich eventuell zu Aussagen hinreißen, die später nur schwer wieder „aus der Welt zu schaffen sind“.
Wichtig ist aber auch, die Sache nicht einfach „auf sich beruhen zu lassen“, also nichts zu tun! Denn eine Abmahnung zu ignorieren kann schnell Folgen haben: Es droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung, wenn Sie gar nicht auf die Abmahnung reagieren – auch wenn Sie gar keine Rechtsverletzung begangen haben!
Was wir für Sie tun – Abwehr gegen Abmahnung
Im Rahmen unserer Tätigkeit prüfen wir zuerst, ob die Abmahnung rechtmäßig erfolgt ist und tatsächlich ein Fehlverhalten Ihrerseits vorliegt. Denn davon hängt das weitere Vorgehen maßgeblich ab!
Im nächsten Schritt ist die strafbewehrte Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärung auf ihren Inhalt hin zu überprüfen. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die beide Seiten zufriedenstellt und somit den Streit außergerichtlich beendet.
Abschließend prüfen wir die Kosten der Abmahnung. Diese setzen sich in der Regel aus den folgenden drei Positionen zusammen:
- Anwaltskosten
- Schadensersatz
- Ermittlungskosten
Nachdem wir die einzelnen Kostenpositionen überprüft haben, können wir abschließend beurteilen, wie weit eine Rechtsverteidigung zur Abwehr gegen die Abmahnung – mit einer strafbewehrten Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärung – Erfolg versprechend ist.