Sie haben ein Auto geleast und das Ende der Laufzeit des Leasingvertrages steht vor der Tür. Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass Sie das Fahrzeug zurückgeben und damit alles erledigt ist.
Mitunter kommt es vor, dass der Autohändler bzw. Leasinggeber nach Rückgabe des Wagens Schäden am Auto findet und Forderungen gegen den Leasingnehmer stellt. Da Sie das Fahrzeug und die behaupteten Schäden dann nicht mehr selbst überprüfen können, stehen Sie vor einem Problem.
Praxishinweis
Lassen Sie sich bei Rückgabe des Fahrzeugs nicht bequatschen. Sollen Sie Formulare unterschreiben? Nehmen Sie diese mit nach Hause und lesen Sie alles in Ruhe durch, bevor Sie unterschreiben.
Dokumentieren Sie den Zustand des Autos
Bevor Sie das Leasing-Auto zurückgeben, sollten Sie es darum selbst gründlich begutachten – von innen wie von außen. Dokumentieren Sie alle Schäden akribisch. Eventuell kann es sinnvoll sein, einen Gutachter zu bestellen, der sich etwaige Beschädigungen genau anschaut. So haben Sie ein Argument in der Hand, wenn der Leasing-Händler den Schaden und eine entsprechende Schadensersatzforderung später zu hoch ansetzt.
Praxishinweis
Autohändler und Leasingbanken behandeln normale Verschleißerscheinungen, Gebrauchsspuren und übliche Abnutzungen gerne als Schäden, die Sie dem Leasingnehmer in Rechnung stellen.
Leasingrate einmal nicht zahlen
Wer sich für ein Leasing-Auto entscheidet, sollte sich natürlich im Vorfeld klar darüber sein, ob er die monatlichen Leasingraten bezahlen kann. Unvorhersehbare Situationen können aber dennoch dazu führen, dass man mal eine Rate nicht bezahlen kann. Informieren Sie Ihren Leasinggeber am besten so schnell wie möglich, dass Sie eine Rate nicht zahlen können. Wenn es sich nur um eine Leasingrate handelt, wird die Leasingbank mit Ihnen eine gemeinsame Lösung suchen wollen. Komplizierter wird es, wenn Sie die Leasingraten langfristig nicht mehr bezahlen können.
Praxishinweis
Leasingverträge sind prinzipiell nicht kündbar, da dies auch dem Zweck einer Laufzeitvereinbarung widersprechen würde. Darum wird dem Leasingnehmer weder in Leasingverträgen noch per Gesetz ein Recht auf Kündigung zugesprochen. Ausnahmen gibt es meist nur bei Fahrzeugdiebstahl oder einem Totalschaden.
Leasingraten werden zu teuer
Wenn Sie sich das Leasing-Auto nicht mehr leisten können, wird die Leasingbank den Vertrag in der Regel von ihrer Seite aus kündigen. Das ist allerdings grundsätzlich der teuerste Fall. Entweder müssen Sie dann die Raten dennoch bezahlen – etwa bei Kilometerleasing. Oder Sie müssen den Restwert des Fahrzeugs ausgleichen. Wenn die Leasingraten Sie bereits finanziell belasten, werden die Zahlungsforderungen nach der Kündigung das erst recht tun. Günstiger wird es sein, die Leasingraten irgendwie weiterzuzahlen, auch wenn Sie sich Geld leihen müssen.
Praxishinweis
Eine Idee ist es, den Leasingvertrag „weiterzugeben“. Aber selbst wenn Sie jemanden finden, der an Ihrer Stelle in den Leasingvertrag eintreten würde und das Leasing-Auto übernimmt, brauchen Sie noch die Zustimmung der Bank. Diese kann den Deal natürlich auch verweigern. Mit dieser Option können Sie also nicht sicher planen.
Schadensersatz nach Kündigung
Wenn der Leasinggeber den Leasingvertrag kündigt, weil Sie die Raten nicht mehr bezahlen können, kann er grundsätzlich auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages fordern. Damit wird der Wert der noch ausstehenden Leasingraten mit dem vertraglich festgesetzten Restwert addiert und mit dem Refinanzierungszinssatz abgezinst. Von dieser Gesamtsumme wird der Verkaufserlös des Wagens abgezogen. Dabei kann der Leasinggeber auch den Wert ansetzen, den ein Gutachter als Verkaufswert ermittelt. Jedenfalls darf er es nicht zu einem Spottpreis verkaufen und diesen Betrag abziehen. Auch nach einem Unfall mit Totalschaden kann der Leasinggeber Schadensersatz fordern, wenn der Vertrag durch Untergang des Fahrzeugs (Wegfall der Geschäftsgrundlage) beendet wird.
Achtung! Die Schadensersatzforderung übersteigt regelmäßig den Betrag, den Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung nach dem Unfall auszahlt. Diese zahlt nur den Restwert des Wagens. Dem Leasinggeber schulden Sie jedoch zusätzlich die ausstehenden Leasingraten.
Rückgabe des Autos zu spät
Am Ende der Leasinglaufzeit sollten Sie aufpassen, dass Sie den Rückgabetermin nicht verpassen. In der Regel wird Ihnen bei kurzer Überschreitung noch kein Strick daraus gedreht, wenn der Leasinggeber Sie noch nicht zur Rückgabe aufgefordert hat und im Vertrag keine Details zur Rückgabe geregelt sind. Teuer wird es allerdings, wenn Sie dem Händler den Leasingwagen trotz angekündigtem Rückgabetermin bzw. ausführlicher und konkreter Rückgabeklausel im Vertrag nicht zurückbringen. Dann kann der Leasinggeber eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Leasingraten fordern.
Praxishinweis
Unwirksam ist eine Klausel im Leasingvertrag, nach der eine Nutzungsentschädigungsrate fällig wird, sobald Sie das Leasing-Auto auch ohne vorherige Aufforderung nicht rechtzeitig zurückgeben.