Jeder Verkehrsteilnehmer ist dem Risiko ausgesetzt, mit seinem Kfz in einen Unfall verwickelt zu werden. Man trägt selbst die Schuld, wenn man z. B. zu unaufmerksam war, die Vorfahrt missachtet hat oder zu schnell gefahren ist. Aber auch wer vorsichtig fährt und sich stets korrekt verhält, kann Opfer eines Verkehrsunfalls werden.
Viele Unfälle, viele Fragen
Nicht selten kommen hohe Kosten auf die Beteiligten zu: Reparatur des Fahrzeugs, Mietwagen für den Ausfall des Unfallwagens, Verdienstausfall und im schlimmsten Fall auch körperliche Schmerzen und Arztbesuche. Je nach Situation stellen sich verschiedene Fragen: Wer ist an dem Unfall schuld? Welche Kosten trage ich selbst? Habe ich Anspruch auf Schadensersatz? Was ist mit Schmerzensgeld?
Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Ansprüche bei einem Verkehrsunfall.
Haftung des Halters ohne Verschulden
Bevor Sie als Käufer allerdings von einem Kaufvertrag zurücktreten können, müssen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen. Was als angemessen gilt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Reagiert der Verkäufer nicht innerhalb der gesetzten Frist und kann den Mangel auch in einem zweiten Versuch nicht beheben, können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Praxishinweis
Der Halter eines Kfz haftet schon allein deswegen, weil er eine „abstrakte Gefahrenquelle“ benutzt. Ausnahme: Der Unfall wird durch höhere Gewalt wie Unwetter oder durch ein unvorhersehbares Ereignis verursacht oder der Verletzte hat den Unfall mitverschuldet.
Zum Glück Haftpflichtversicherung
Da jeder Fahrzeughalter verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, übernimmt die Versicherung in der Regel die Schadensregulierung für einen unverschuldeten Unfall. Haben Sie sich dagegen schuldhaft oder verkehrswidrig verhalten, brauchen Sie eine Kaskoversicherung, wenn Sie die Schäden am eigenen Auto ersetzt haben wollen. Ist Ihnen jemand ins Auto gefahren? Dann können Sie sich direkt an die Haftpflichtversicherung des Gegners wenden, um Ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen.
Haftung des Fahrers und Mitverschulden
Der Fahrer eines Fahrzeugs, hier eben nicht der Halter, haftet für einen Unfallschaden, wenn er sich schuldhaft verhalten hat. Das heißt, er hat sich entweder absichtlich verkehrswidrig verhalten oder hat fahrlässig seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Praxishinweis
Ein anderer Verkehrsteilnehmer nimmt Ihnen die Vorfahrt und es kommt zu einem Unfall. Sie hätten zwar bremsen können, waren aber selbst schnell dran. In diesem Fall haben Sie eine Mitschuld an dem Unfall.
Schadensersatz für Leihwagen
Als Geschädigter in einem Verkehrsunfall haben Sie gegen den Unfallverursacher einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen Mietwagen, solange Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist. Um gegenüber der Haftpflichtversicherung nachzuweisen, dass Ihr Kfz in Reparatur ist, sollten Sie von der Werkstatt eine Bescheinigung ausstellen lassen.
Praxishinweis
Reichen Sie nicht die Werkstattrechnung als Nachweis ein. Denn die Versicherung könnte Ihnen einen Strick daraus drehen und sich beim Ersatz der Werkstattkosten auf die tatsächlichen Kosten der Reparatur berufen. Für die Regulierung des Fahrzeugschadens ist ein Sachverständigengutachten in der Regel für Sie vorteilhafter.
Schadensersatz für Verdienstausfall
Als Geschädigter in einem Verkehrsunfall haben Sie gegen den Unfallverursacher einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen Mietwagen, solange Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist. Um gegenüber der Haftpflichtversicherung nachzuweisen, dass Ihr Kfz in Reparatur ist, sollten Sie von der Werkstatt eine Bescheinigung ausstellen lassen.
Praxishinweis
Der Fahrer eines Pkw verursachte einen Unfall, bei dem die Beifahrerin arbeitsunfähig verletzt wurde. Ihr Arbeitgeber verklagte den Fahrer wegen Verdienstausfall. Der Bundesgerichtshof verurteilte den Fahrer zur Erstattung des Gehalts sowie des Urlaubsentgelts der geschädigten Arbeitnehmerin.
Anspruch auf Schmerzensgeld
Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, kann von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Schmerzensgeld fordern. Die Höhe hängt dabei von der Intensität und der Dauer der Verletzung ab. Im Internet gibt es sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die für eine erste grobe Einschätzung sinnvoll sind.
Praxishinweis
Informieren Sie die Polizei am Unfallort darüber, dass Sie verletzt wurden. Danach gehen Sie umgehend zum Arzt und lassen alle Beeinträchtigungen dokumentieren. Denn die Höhe des Schmerzensgelds hängt vom Grad der Verletzung und der Dauer ab. Das müssen Sie natürlich entsprechend nachweisen.
Krankenhausbesuche von Angehörigen
Sogar die Kosten für den Besuch von Angehörigen im Krankenhaus können ersetzt werden, wenn die Anwesenheit z. B. der Eltern bei ihrem Kind unverzichtbar ist. Grundsätzlich muss der Besuch von Angehörigen allerdings aus medizinischer Sicht geboten sein. Das kann etwa der Fall sein bei Schock oder Amnesie des Geschädigten.