Vertragsrecht: was man wissen sollte
„Vertrag ist Vertrag“ heißt es oft – hat man ihn geschlossen, ist man daran gebunden. Aber ganz so einfach ist es nicht. Denn ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam oder wird ein Vertrag von einer Vertragspartei nicht eingehalten, ist man an einen Vertrag in seiner ursprünglichen Form oft nicht mehr oder nicht mehr in der ursprünglichen Art und Weise gebunden. In manchen Fällen kann man sich vom Vertrag lösen (Rücktritt, Kündigung etc.), in anderen Fällen unter Umständen ggfs. sogar Schadensersatz geltend machen.
Was umfasst das Vertragsrecht?
Nicht für jeden Vertrag nach deutschem Recht gelten die gleichen Regeln, was z. B. die Beendigung des Vertrages angeht. Deswegen gilt es auch im Vertragsrecht, immer den individuellen Einzelfall zu betrachten – vom Vertragsschluss, über die Erfüllung des Vertrages bis hin zu seiner Beendigung und der Durchsetzung von Rechten aus dem Vertrag. Das ist unsere Aufgabe im Vertragsrecht.
Kaufvertrag
Kaufverträge schließt man Tag für Tag meist mehrfach ab. Erst wenn das Gekaufte mangelhaft ist oder überhaupt nicht geliefert wird, wie z. B. beim Onlinekauf, wird man sich dieser Tatsache bewusst. Dann stellt sich die Frage: Welche Rechte hat man als Käufer bzw. Verkäufer? Und: Gibt es Unterschiede zwischen einem Privatkauf und einem geschäftlich veranlassten Kauf? Was muss man nun tun, um zu seinem Recht zu kommen? Denn vor allem wenn es nicht um einen alltäglichen Einkauf geht, sondern eine größere Anschaffung wie z. B. ein Auto, geht es eben nicht nur darum, Recht zu bekommen. Oft geht es dann auch um relativ viel Geld – ein Grund, Anwälte wie uns einzuschalten.
Werkvertrag & Dienstvertrag
Etwas anderes als ein Kaufvertrag sind der Werkvertrag und der Dienstvertrag. Aber auch diese Vertragsarten unterscheiden sich voneinander. Das gilt vor allem für die rechtlichen Folgen, wenn der Vertrag nicht vertragsgemäß erfüllt wird. Ähnlich wie von einem Kaufvertrag kann man unter Umständen von einem Werkvertrag zurücktreten, einen Dienstvertrag kann man hingegen nur kündigen. Vor allem bei Verträgen, in denen Elemente aus beiden Vertragsarten zusammentreffen (z. B. Webdesign, Onlinemarketing), kann das rechtlich kompliziert werden, wenn es z. B. Streit um die Vergütung gibt. Denn auch hier unterscheiden sich Werkvertrag („Erfolg geschuldet“) und Dienstvertrag („Tätigkeit geschuldet“) stark voneinander. Kontaktieren Sie uns deshalb einfach, wenn Sie Fragen in diesem Bereich haben. Wir sorgen auch hier gerne für Klarheit.
Mietvertrag
Mietverträge sind im Wohnraummietrecht und im gewerblichen Mietrecht enorm wichtig. Hier finden sich Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, die die gesetzlichen Vorschriften ergänzen und konkretisieren. Vor allem bei der Anmietung von Gewerbeflächen sollte man als Mieter den Gewerbemietvertrag genau „unter die Lupe nehmen“. Denn hier ist die Gestaltungsfreiheit für Vermieter deutlich größer als im Wohnraummietrecht – starken Mieterschutz kennt nur das Wohnraummietrecht. Haben Sie vor Vertragsunterzeichnung, während der Vertragslaufzeit oder nach der Kündigung Fragen zu Ihrem Mietvertrag, sind wir gerne behilflich. Und auch wenn es an die Durchsetzung Ihrer Rechte (Mietzahlung, Kautionsrückzahlung, Räumung etc.) geht, sind wir Ihr Ansprechpartner.
Unsere Informationen im Vertragsrecht für Sie
Läuft in einem Vertrag etwas schief – unabhängig von der Vertragsart und davon, in welcher Funktion man den Vertrag schließt (privat oder geschäftlich) –, sollte man seine Möglichkeiten und Rechte im Vertragsrecht in Anspruch nehmen. Denn stimmen Leistung und Gegenleistung nicht mehr überein, muss man das nicht auf sich sitzen lassen.
Dann ist es wichtig, einige Begriffe aus dem Vertragsrecht zu kennen, um abschätzen zu können, ob wirklich etwas schiefgelaufen ist und welche Rechte man unter Umständen geltend machen kann.
Deswegen können Sie sich hier zu einigen wichtigen Themen und Begriffen aus dem Vertragsrecht informieren. Haben Sie weitergehende Fragen, rufen Sie uns gerne an. Und falls Sie die Hilfe eines Anwalts benötigen, um zu Ihrem Recht zu kommen, sind wir natürlich auch für Sie da.
Haftung & Schadensersatz
Haftungsfälle zählen – wie das Vertragsrecht und das Straßenverkehrsrecht – zum Zivilrecht. Dabei können Haftungsgründe sehr unterschiedlich sein: Haftung wegen einem Unfall, Haftung wegen einem Hundebiss oder Haftung für Gefahrenquellen, die nicht richtig abgesichert sind (Baustelle, Bäume etc.). Aber auch Behandlungsfehler von Ärzten sind „Haftungsfälle“ (sog. Arzthaftung). Ist ein materieller Schaden entstanden, geht es dann in der Regel um den finanziellen Ausgleich des Schadens (Schadensersatz). Sind Schmerzen die Folge eines Haftungsfalles, geht es um Schmerzensgeld. Ist bei einem Unfall z. B. ein Mensch zu Schaden gekommen, können Ansprüche auf Schadensersatz (Fahrzeugschaden) und Schmerzensgeld auch nebeneinander bestehen.