Das Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr hat für eine Vielzahl von strafrechtlichen Vorschriften Relevanz. Dies trifft besonders für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder die Gefährdung des Straßenverkehrs oder die Trunkenheit im Verkehr zu.
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Doch wann führt jemand ein Fahrzeug im Straßenverkehr?
Liegt ein Fahrzeug vor?
Der Fahrzeugbegriff umfasst grundsätzlich alle Fortbewegungsmittel gleich welcher Art. Der Fahrzeugbegriff erfasst daher Kraftfahrzeuge und nicht motorisierte Fahrzeuge, die der Fortbewegung dienen, gleichermaßen.Kraftfahrzeuge sind beispielsweise:
- Personenkraftwagen
- Krafträder
- Lastkraftwagen
- Motorschiffe
- Motorflugzeuge
Nicht motorisierte Fahrzeuge sind:
- Fahrräder
- Kutschen
- Segelboote
- Ruderboot
- Segelflugzeuge
Nicht von dem Fahrzeugbegriff erfasst sind hingegen die besonderen Fortbewegungsmittel der Straßenverkehrsordnung. Zu ihnen zählen beispielsweise:
- Inline-Skates
- Kinderfahrräder
- Kinderwagen
- Schiebe- und Greifreifenrollstühle
- Rodelschlitten
- Roller
- Rollschuhe
Wurde ein Fahrzeug geführt?
Das Fahrzeug hat der Täter dann geführt, wenn er das Fahrzeug in Bewegung setzt oder es dabei mithilfe technischer Vorrichtungen lenkt. Ausreichend kann daher beispielsweise sein:
- Das Schieben eines Fahrzeuges
- Das Lenken eines Fahrzeuges, welches ohne Motorkraft rollt
- Das Lenken und Bremsen eines abgeschleppten Fahrzeuges
Abgelehnt wurde die Fahrzeugführereigenschaft beispielsweise in den folgenden Fällen:
- Anlassen des Motors – beispielsweise zum Heizen des Innenraums
- Lösen der Bremsen, ohne dass sich das Fahrzeug in Bewegung setzt
Probleme treten häufig in Konstellationen auf, bei denen ein Fahrlehrer beteiligt ist. Die Rechtsprechung betrachtet die Beteiligung eines Fahrlehrers differenziert. Gibt der Fahrlehrer dem Fahrschüler so konkrete Handlungsanweisungen, dass dieser dem Fahrlehrer bedingungslos Folge leistet, hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit die Fahrzeugführereigenschaft bejaht. Anders hat sie es in Fällen gesehen, in denen der Fahrlehrer bloße mündliche Anweisungen zur Fahrt gibt.
Wurde das Fahrzeug im Straßenverkehr geführt?
Umfasst vom öffentlichen Straßenverkehr sind unter anderem alle Wege, Plätze oder Übergänge, die jedermann – sei es auch gegen eine Gebühr – zur Fortbewegung zur Verfügung stehen. Auch private Flächen fallen unter den Begriff des öffentlichen Verkehrs, relevant ist nur, ob die Fläche für den Verkehr freigegeben ist. Beispiele für den öffentlichen Straßenverkehr sind:
- Autobahnen
- Schnellstraßen
- Kommunalstraßen
- Radwege
- Fußgängerwege
- Parkhäuser
- Kundenparkplätze
- Tankstellengelände
Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr – Delikte
Delikte die in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, können unter anderem sein:
- Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr
- Die Gefährdung des Straßenverkehrs
- Die Trunkenheit im Verkehr
- Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort
- Das Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Sämtliche Tötungsdelikte
- Sämtliche Körperverletzungsdelikte
- Arbeitsrecht
- Abfindung
- Abmahnung
- AGG
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeiner Kündigungsschutz
- Änderungskündigung
- Arbeitsentgelt
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeit
- Arbeitszeugnis
- Aufhebungsvertrag
- Außerordentliche Kündigung
- Befristung des Arbeitsvertrages
- Betriebsbedingte Kündigung
- Dienstwagen
- Elterngeld
- Elternzeit
- Geschäftsführervertrag
- Gesetzlicher Mindestlohn
- Internet und Social Media
- Kündigung
- Kündigungsschutzklage
- Personenbedingte Kündigung
- Probezeit
- Scheinselbstständigkeit
- Urlaub
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer
- Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
- Gesellschaftsrecht
- Beteiligungsvertrag
- Erste Finanzierungsrunde
- Gesellschafterbeschlüsse
- Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
- Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung
- Geschäftsführerhaftung
- Mitarbeiterbeteiligung
- Unternehmensgründung
- Unternehmensfinanzierung
- Unternehmensholding
- Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung
- Strafrecht
- Das Strafverfahren
- Beschuldigten Rechte und Pflichten
- Diebstahl
- Fahrerlaubnisentzug, Sperre und Fahrverbot
- Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Körperverletzung
- Plädoyer des Strafverteidigers
- Strafverteidiger
- Trunkenheit im Verkehr
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Verhaltensempfehlungen bei Durchsuchung
- Zivilrecht
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
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