Anwaltliche Unterstützung im Strafrecht
Steht der Vorwurf einer Straftat im Raum, ist meist schnelles Handeln gefragt. Im Strafrecht sollte man von Beginn an auf den Rat eines Rechtsanwaltes bzw. eines Strafverteidigers nicht verzichten. Denn das falsche Wort zum falschen Zeitpunkt kann eine Situation deutlich komplizierter machen als zuvor.
Unschuldsvermutung und „im Zweifel für den Angeklagten“
Eine Person, der eine Straftat vorgeworfen wird, gilt im Strafprozess in Deutschland als unschuldig, bis das Gegenteil gerichtsfest bewiesen ist. Ist es den Strafverfolgungsbehörden nicht möglich, eine Straftat zu beweisen, gilt außerdem der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.
Unsere Aufgabe ist, Ihre Rechte im Strafverfahren bzw. Ermittlungsverfahren von Anfang und – wenn notwendig – bis zur Einstellung des Verfahrens, zum Urteil oder Freispruch zu schützen und Sie nach Kräften gegen den Tatvorwurf zu verteidigen.
Das Recht zu Schweigen
Das Recht zu Schweigen ist das wichtigste Recht, das ein Beschuldigter bzw. ein Angeklagter im Strafprozess hat. Dieses Recht zu Schweigen gilt vom ersten Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft an. Sobald eine Person einer Straftat verdächtigt wird, müssen die Ermittlungsbehörden über dieses Aussageverweigerungsrecht belehren – andernfalls können Aussagen einem Verwertungsverbot unterliegen und damit nicht gegen den Beschuldigten bzw. Angeklagten verwendet werden.
Allerdings ist Schweigen im Strafprozess nicht immer die beste Wahl. Auch geplante Aussagen zum Vorwurf können prozesstaktisch sinnvoll sein. Welche Strategie die richtige ist, ist allerdings abhängig vom Einzelfall. Welche Strategie in Ihrem Fall die richtige ist, klären wir im Detail ab dem ersten Kontakt.
Tatvorwurf
Dem Vorwurf einer Straftat ausgesetzt zu sein, kann sehr unterschiedliche Gründe haben. Je nach Schwere des Vorwurfes drohen dann sehr unterschiedliche Konsequenzen in Form von Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder anderen Anordnungen wie beispielsweise der Entziehung der Fahrerlaubnis. So kann eine Körperverletzung als Straftat nach einer Schlägerei im Raum stehen, aber ebenso als fahrlässige Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall.
Wir sehen es als unsere Aufgabe, Sie im Strafverfahren bestmöglich zu vertreten bzw. zu verteidigen. Das gilt absolut unabhängig davon, wie schwer der Tatvorwurf ist, der Ihnen gemacht wird.
Unsere Informationen im Strafrecht / Strafprozessrecht für Sie
Probleme mit der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu haben ist unschön genug. Über einige Dinge im Strafrecht und vor allem im Strafverfahren Bescheid zu wissen ist dann hilfreich.
Einerseits, um z. B. zu wissen, was auf einen zukommt, falls man einer Straftat überführt wird. Andererseits natürlich, um zu wissen, wie man sich gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft und gegenüber dem Gericht richtig verhält, ohne sich in (weitere) Schwierigkeiten zu bringen. Denn als Verdächtiger bzw. Beschuldigter einer Straftat hat man Rechte, die auch Ermittlungsbehörden zu achten haben.
Deswegen finden Sie auf dieser Seite einige Informationen über Begriffe aus dem Strafrecht und dem Strafprozessrecht. Haben Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen – rufen Sie uns gerne an. Und falls Sie einen Strafverteidiger benötigen, stehen wir an Ihrer Seite.