Privatrecht
Das Zivilrecht – auch Privatrecht genannt – ist der Rechtsbereich, der Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt und damit für alle erdenklichen Arten von Verträgen maßgeblich ist. Zum Zivilrecht zählt unter anderem auch das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht und das Immobilienrecht. Zum Zivilrecht zählt aber vor allem auch das Vertragsrecht und das Verkehrsrecht mit all seinen haftungsrechtlichen Fragestellungen.
Recht rund um den Kaufvertrag
Kaufverträge schließt man mehr oder minder bewusst fast täglich im Supermarkt, im Internet etc. Erst wenn ein Kunde nicht zahlt oder Ware nicht in Ordnung ist, wird man sich dieser Tatsache aber meist erst bewusst. Dann geht es darum zu klären, „wer von wem was verlangen kann“ – so sagen die Juristen. Dabei macht es oft auch einen Unterschied, ob Verträge zwischen Privatpersonen, zwischen Unternehmern oder zwischen Privatpersonen und Unternehmen zustandekommen – hinsichtlich der Ansprüche (z. B. Widerrufsrecht von Verbrauchern), aber z. B. teils auch hinsichtlich der Beweislast im Verfahren.
Außerdem kommen bei Kaufverträgen häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Einsatz. Hier gilt es aufmerksam zu sein: Gerade beim Abschluss größerer Kaufverträge (z. B. Autokauf) sollten AGB – im privaten wie im geschäftlichen Kontext! – genau geprüft werden. Unternehmen sollten außerdem Wert darauf legen, AGB passend zum eigenen Geschäftsmodell gestalten zu lassen.
Werkvertrag & Dienstvertrag
Neben dem Kaufvertrag sind Werkvertrag und Dienstvertrag die Vertragsarten, die im privaten wie im geschäftlichen Kontext auch häufig anzutreffen sind. Dabei ist oft nicht ganz einfach festzustellen, ob ein Vertrag ein Werkvertrag, ein Dienstvertrag oder ein Vertrag ist, der Elemente von beidem enthält. Aber warum ist das wichtig? Je nachdem ob ein Werkvertrag oder Dienstvertrag geschlossen wurde, unterscheiden sich die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Erfüllung oder wenn es um Verletzungen von Vertragspflichten (mangelhaftes Werk) und deren Folgen geht (Rücktritt oder Kündigung, Schadensersatz etc.)
Reiserecht
Nicht selten kommt es vor, dass eine Reise nicht hält, was der Reiseprospekt verspricht. Beschreibungen von Pauschalreisen sind oft für Laien missverständlich, die Überraschung vor Ort ist dann oft groß – leider im negativen Sinn. Deshalb ist es bei größeren Reisen oder Fernreisen sinnvoll, den entsprechenden Vertrag prüfen zu lassen und sich gleichzeitig darüber aufklären zu lassen, was man im Falle eines Reisemangels unternimmt, um sich nicht seiner Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter zu berauben. Zurückgekehrt von der Reise kann es dann wichtig sein, seine Ansprüche wegen Reisemängeln (Minderung des Reisepreises etc.) frühzeitig geltend zu machen.
Straßenverkehrsrecht
Im Verkehrsrecht hingegen geht es weniger um vertragliche Ansprüche, sondern eher um (gesetzliche) Haftung und z. B. um Schadensersatz (für Schäden am Fahrzeug oder Mietwagenkosten etc.) oder um Schmerzensgeld nach einem Unfall. Denn die Grundlage für Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall ist das Gesetz – das Bürgerliche Gesetzbuch, meist in Kombination mit Vorschriften aus dem Verkehrsrecht.
Und doch kann das Vertragsrecht auch hier eine Rolle spielen: Wenn es z. B. darum geht, welche Kosten die Versicherung tragen und gegenüber dem Versicherungsnehmer ersetzen muss. Denn dafür ist der Versicherungsvertrag maßgeblich.