Ist Schweigen Gold?
„Schweigen ist Gold“ sagen viele Internetpräsenzen namhafter Strafverteidiger. Im Grundsatz ist dem nicht zu widersprechen. Zutreffend ist, dass man gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ohne vorherige Absprache mit einem Strafverteidiger keine Aussage zu jedwedem Vorwurf einer Straftat machen sollte.
Das Recht zu Schweigen
In diesem Zusammenhang ist für jedermann wichtig zu wissen: Es gibt in der Tat in der Strafprozessordnung das gesetzlich kodifizierte Recht zu Schweigen!
Jede Person, die einer Straftat beschuldigt wird, darf die Aussage gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu diesem Tatvorwurf verweigern (Aussageverweigerungsrecht). Das Gleiche gilt übrigens nicht nur für Personen, denen einen Straftat vorgeworfen wird: Auch Personen, die einem Beschuldigten nahestehen (Verlobte, Ehepartner etc.), dürfen die Aussage verweigern – auch das bestimmt die StPO (Zeugnisverweigerungsrecht).
„Schweigen ist Gold“ – eine Frage der Strategie
Dennoch ist (dauerhaftes) Schweigen in einem Strafverfahren nicht immer die beste Entscheidung. Denn maßgeblich für eine erfolgreiche Verteidigung ist vielmehr eine schlüssige, zu Ende gedachte Verteidigungsstrategie. Das kann auch eine Aussage zum Tatvorwurf beinhalten. Grundsätzlich gilt dabei: Je früher die Planung der Strafverteidigung beginnt, desto besser sind die Chancen im Strafverfahren ohne Strafe oder mit einer möglichst geringen Strafe „davonzukommen“.
Spätestens ab Erhalt des Anhörungsbogens oder der Zustellung eines Strafbefehls ist es empfehlenswert, einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Nichts anderes gilt im Falle einer vorläufigen Festnahme oder einer Durchsuchung. Hier ist es ratsam, umgehend Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen. Empfehlenswert ist es, bereits während der laufenden Durchsuchungen oder unmittelbar nach der Festnahme Kontakt aufzunehmen.
Zum richtigen Verhalten bei der Durchsuchung haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Kurzfristig Strafverteidiger kontaktieren!
Sind Sie in eine Situation geraten, in der Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird: Kontaktieren Sie kurzfristig einen Strafverteidiger! Denn eine zeitnahe Beratung mit einem Strafverteidiger sichert Ihre Rechte als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren. Außerdem sorgt die Unterstützung eines Strafverteidigers dafür, dass formelle Vorschriften (z. B. gesetzliche Fristen) eingehalten werden können.
Strafverteidigung setzt nach unserem Verständnis immer ein persönliches Gespräch voraus – denn Strafverteidigung ist auch Vertrauenssache. Nur in dringenden Fällen sollte eine erste Beratung per Telefon erfolgen.
Selbstverständlich erfolgt das Erstgespräch kostenlos für Sie. Im Übrigen finden Sie weitere Information über die Kosten hier.
Erstgespräch, Mandatierung und Ablauf der Strafverteidigung
Das Erstgespräch im Rahmen einer Strafverteidigung dient dem persönlichen Kennenlernen – das ist gerade in dieser Situation enorm wichtig. Dieses Gespräch läuft in der Regel wie folgt ab:
- Wir erörtern mit Ihnen die rechtliche Situation und klären Sie über die möglichen Folgen auf, die Sie treffen können, wenn es zu einer Verurteilung kommen würde.
- Im Rahmen des Erstgesprächs erhalten Sie allgemeine Verhaltenstipps zu den möglichen Ermittlungsmaßnahmen, die Sie noch treffen können.
- Danach erfolgt die Aufklärung über die Kosten des Verfahrens und der damit verbundenen Strafverteidigung.
- Im Anschluss entscheiden Sie darüber, ob Sie uns beauftragen wollen. Fällt die Entscheidung positiv aus, so erteilen Sie uns eine schriftliche Vollmacht, die uns zur Vornahme der notwendigen Handlungen im Rahmen des Strafverfahrens ermächtigt (z. B. Akteneinsicht etc.).
- In einem nächsten Schritt werden wir dann Akteneinsicht nehmen und uns mit dem Aufbau eines Verteidigungskonzeptes beschäftigen.
- Abschließend findet eine Besprechung statt, in der wir die Einzelheiten des Verteidigungskonzeptes durchgehen und die notwendigen Korrekturen vornehmen.
Unsere Schwerpunkte im Strafrecht
Das Strafrecht ist ein sehr umfassendes Rechtsgebiet, das sich neben den allgemeinen Straftaten auch z. B. in die Bereiche Arztstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Umweltstrafrecht etc. unterteilt. Damit wir Sie aber bestmöglich vertreten können, konzentrieren wir uns in der Strafverteidigung auf folgende Schwerpunkte und vertreten Sie dabei durch alle Instanzen:
- Vermögensdelikte
- Raub / Räuberische Erpressung
- Räuberischer Diebstahl
- Betrug
- Diebstahl
- Hehlerei
- Internetstrafrecht
- Beleidigungen im Internet
- Internetbetrug und Computerbetrug
- Weitere Internetstraftaten
- Verkehrsstrafrecht
- Körperverletzungsdelikte
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- Betäubungsmitteldelikte
- Freiheitsdelikte
- Straftaten gegen das Leben
- Aussagedelikte
- Urkundendelikte
- Brandstiftungsdelikte
- Amtsdelikte
- Rechtsmittelverfahren
- Berufung
- Revision
- Beschwerde