Immobilien und Recht
Der Immobilienmarkt brummt. Im gleichen Tempo, wie die Immobilienpreise vielerorts steigen, nimmt aber auch die Regulierung des Immobilienmarktes zu. Die Mietpreisbremse ist hierbei nur ein Aspekt. Denn auch Immobilienkredite sind wegen des Immobilien-Booms betroffen, weil immer mehr private Anleger in Immobilien investieren.
Immobilienkauf
Der Immobilienkaufvertrag eine erste mögliche Quelle rechtlicher Risiken. Zwar ist der Immobilienkäufer im Rahmen dieses Verhältnisses weitgehend rechtlich abgesichert. Aber gerade wenn auch die Finanzierung der Immobilie (mit) Vertragsgegenstand ist, sollten vertragliche Risiken des Erwerbs und der Finanzierung genau unter die Lupe genommen werden, und zwar bereits im Vorfeld einer Vertragsunterzeichnung (auch Vorvertrag!).
Rechtliches in der Bauphase
Aber natürlich auch die Bauphase einer Immobilie ist rechtlich problemträchtig. Hier sind zeitnahe, strategisch sinnvolle Reaktionen gefragt, um effektiv agieren zu können: im Sinne einer Fertigstellung der Immobilie, aber natürlich auch, um finanzielle Risiken, z. B. durch schwere Baumängel, möglichst gering zu halten.
In der Bauphase ist das größte Risiko für Bauherren eine Insolvenz des Bauträgers. Dann ist es sinnvoll, bestimmte Risiken in diesem Zusammenhang selbst zu reduzieren. Hierzu zählt z. B. die Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft oder Zahlungen nur zu leisten, wenn die entsprechende Leistung vom Bauträger bereits erbracht wurde. Natürlich sind auch regelmäßige Kontrollen der Baustelle sinnvoll, um Mängel schnell zu erkennen und zeitnah rechtliche Schritte einleiten zu können.
(Gewerbliches) Mietrecht
Geht es um die Vermietung oder Anmietung einer Immobilie, nimmt das Mietrecht und die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Mietrecht dazu erheblichen Einfluss auf die Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung von Mietverträgen. Aktuelle Mietverträge sind deshalb im gewerblichen Mietrecht und im Wohnraummietrecht von großer Bedeutung. Mietverträge aus dem „Netz“ bergen wegen mangelnder Aktualität damit nicht selten erhebliche rechtliche Risiken. Einzelne Klauseln oder ganze Vertragsteile können bei fehlender Aktualität unwirksam sein, wenn der BGH seine Rechtsprechung zu Einzelfragen geändert hat.
Gerade für Vermieter ist es deshalb sinnvoll, Mietverträge professionell gestalten oder zumindest professionell prüfen zu lassen – auch und vor allem, wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Immobilienverwaltungsgesellschaft zu beauftragen.
Nachbarrecht
Auch das Zusammenleben mit den Nachbarn kann zu Konflikten führen – Gerüche, Geräusche und vieles mehr kann zwischen Nachbarn zu handfesten Auseinandersetzungen führen. Lässt sich dann die Situation nicht durch ein Gespräch unter Nachbarn klären und kommt es weiterhin zu massiven Störungen, ist der Gang zum Rechtsanwalt oft unvermeidbar, damit wieder Ruhe einkehrt.
Mietrecht
Wenn es um Immobilien geht, geht es nicht nur um Bau oder Kauf. Auch das Mietrecht macht einen großen Teil des Immobilienrechts aus – ob Wohnraummiete oder Gewerbemiete. Deswegen stehen wir Ihnen – Vermietern oder Mietern – auch in diesem Bereich gerne zur Verfügung.
Geht es um Wohnraummiete, stellen sich Vermietern und Mietern oftmals die gleichen Fragen – naturgemäß allerdings aus vollkommen unterschiedlichen Perspektiven: Kann eine Wohnung (außerordentlich) gekündigt werden, z. B. wegen Eigenbedarf oder erheblichen Mängeln? Gibt es Kündigungsfristen bei einem Mietvertrag über Wohnraum und wann darf ein Vermieter seinem Mieter überhaupt die Kündigung aussprechen? Darf ein Mietvertrag befristet sein und welche Rechte und Pflichten gibt es in Bezug auf Schönheitsreparaturen. Oder: Wann darf der Mieter die Miete wegen Mietmängeln mindern und wann muss Mietkaution zurückgezahlt werden?
Geht es um die Pacht oder Anmietung von Gewerbeflächen (Gewerbemietrecht), gelten für Mieter und Vermieter oft andere (gesetzliche) Regelungen. Und auch die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung gehen hier deutlich weiter als im Wohnraummietrecht. So sind z. B. befristete Gewerbemietverträge mit langen Laufzeiten nicht nur möglich, sondern in Gewerbemieterverträgen die Regel. Das wiederum sorgt für rechtliche Fragen und Probleme, die im Wohnraummietrecht in dieser Form nicht existieren, z. B. in Bezug auf die (außerordentliche) Kündigung des Mietvertrages. Aber auch die Frage, was mit Einbauten oder Umbauten nach Ende des Mietvertrages zu geschehen hat, ist ein spezifisch gewerbemietrechtrechtliches Problem.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Immobilienrecht
Das Recht rund um die Immobilie ist breit gefächert und im Zweifel geht es in diesem Bereich relativ schnell um große Summen. Wir beraten und vertreten Sie deshalb in grundsätzlich allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt aber auf folgenden Bereichen:
- Miet- und Pachtrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Maklerrecht
- Privates Bau- und Werkvertragsrecht
- Nachbarschaftsrecht