Wirtschaftliche Beratung im Handelsrecht
Wirtschaftsrechtliche Beratung ist neben Beratung im Gesellschaftsrecht oft auch Beratung im Handelsrecht. Auch wenn beide Rechtsgebiete oft in einem Atemzug genannt werden: Inhaltlich sind beide Bereiche grundverschieden, denn das Handelsrecht ist spezielles Zivilrecht, das nur für Kaufleute gilt.
Das Handelsrecht befasst sich im weitesten Sinne mit dem Verkauf und Vertrieb von Waren –durch den Hersteller selbst oder durch Dritte wie z. B. Franchise-Partner, Vertreter oder Vertragshändler. Aber auch Haftungsfragen spielen im Handelsrecht eine Rolle.
Vertriebsverträge, Lizenzverträge & Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertriebsverträgen und AGB kommen vor allem in Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine wichtige Rolle zu. Denn in AGB können Details der Produktdistribution individuell geregelt werden. Das kann z. B. bei Vertragsverletzungen dazu führen, dass Rechtsstreitigkeiten vor Gericht entbehrlich werden oder Rechtsfolgen von Vertragsverletzungen so klar definiert sind, dass Gerichtsverfahren einfacher vonstattengehen. Hier kommt es dann u. a. auf eine optimale Kombination aus individuellem Vertrag und soliden, rechtswirksamen AGB an.
Verträge können dabei ganz unterschiedlicher Natur sein: Vertriebsverträge, Vertragshändlerverträge, Lizenzverträge, Kommissionsverträge oder Verträge, in denen unterschiedliche Vertragsarten zusammentreffen wie z. B. beim Franchise-Vertrag.
Handlungsvollmacht, Prokura etc.
In Unternehmen ist es wichtig, dass auch Personen, die nicht wie z. B. Geschäftsführer von Gesetzes wegen rechtswirksam für ein Unternehmen handeln dürfen, Rechtsgeschäfte für das Unternehmen vornehmen können. Prokura und Handlungsvollmacht sind dann die wichtigsten Stichworte.
Bei der Handlungsvollmacht wird einem Mitarbeiter die Befugnis eingeräumt, in einem gewissen Rahmen Rechtsgeschäfte für das Unternehmen vorzunehmen, z. B. Personal einzustellen. Diese Vollmacht ist also auf einzelne Arten von Verträgen oder z. B. auf Geschäftsbereiche beschränkt. Die Prokura ist hingegen quasi eine „Generalvollmacht“: Ein Prokurist kann – bis auf Ausnahmen wie z. B. Grundstücksgeschäfte – alle außergerichtlichen Handlungen für ein Unternehmen vornehmen und sogar vor Gericht wirksame Erklärungen abgeben. Wem man eine Prokura erteilt und wie man sie im Innenverhältnis wirksam beschränkt (z. B. über den Arbeitsvertrag), sollte deshalb wohl überlegt sein.
Handelskauf und Unternehmerregress
Kaufvertrag ist nicht gleich Kaufvertrag – zumindest nicht, wenn Kaufleute an einem solchen Geschäft beteiligt sind. Denn für Kaufleute gelten dann spezielle Vorschriften des HGB, die für den sog. Handelskauf vor allem eine Verschärfung gegenüber den Regelungen unter Verbrauchern bedeuten: So gelten hier z. B. Sonderregelungen für den Annahmeverzug oder auch für die Sachmängelgewährleistung. Diese Sonderregelungen beschleunigen zwar im Zweifel die Abwicklung von Handelsgeschäften, so wie es Ziel des Gesetzes ist, bergen aber vertragliche Risiken, derer man sich als Kaufmann bzw. kaufmännisches Unternehmen bewusst sein sollte.
Den speziellen Regelungen des Handelskaufs tragen auch die Regelungen zum Unternehmerregress im BGB Rechnung und erleichtern, Regressansprüche in der Lieferanten- bzw. Produktionskette an denjenigen „durchzureichen“, der für einen Mangel oder Schaden letztlich rechtlich verantwortlich zu machen ist.
Unsere Schwerpunkte im Handelsrecht
Das Handelsrecht ist ein sehr breit gefächertes Rechtsgebiet. Wir beraten und vertreten Sie grundsätzlich in allen handelsrechtlichen Angelegenheiten. Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt allerdings auf folgenden Bereichen:
- Überprüfung und Gestaltung von
- Vertriebsverträgen
- Mantelverträgen Vertragshändler
- Versicherungs- und Factoring-Verträge (echtes/unechtes Factoring)
- Franchise-Verträgen (z. B. Restaurantketten)
- Lizenzverträgen
- Kommissionsverträgen
- Verknüpfungen Vertragsprüfung / Vertragsgestaltung mit AGB-Recht und AGB-Gestaltung
- Risikoabschätzung für Franchising (-nehmer und -geber)
- Rechtsscheinhaftung im Handelsverkehr
- Rechtsfragen zur „Firma“ (Unternehmensname)
- Registerrecht (Handelsregister)
- Vollmachen im Handelsverkehr (Handlungsvollmachten, Prokura etc.)
- Durchsetzung von Provisionszahlungen, Vertragsstrafen, Schadensersatz etc.