Achtung! Hier zeigt sich der Ausnahmecharakter der außerordentlichen Kündigung – sie ist das sogenannte „letzte Mittel“ im Arbeitsrecht. Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt, darf außerordentlich gekündigt werden. Bei der Beurteilung, ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt, werden seitens der Arbeitgeber in der Praxis häufig Fehler gemacht.
Die ausgesprochenen außerordentlichen Kündigungen sind deshalb regelmäßig unwirksam. Dementsprechend sollte eine außerordentliche Kündigung so gut wie nie einfach hingenommen werden. Stattdessen sind hier rechtliche Schritte mit der Hilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht häufig erfolgversprechend.
Achtung! Bei der Überprüfung einer außerordentlichen Kündigung verbietet sich jede schematische Betrachtungsweise. Vielmehr ist stets auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls abzustellen und eine entsprechende Interessenabwägung vorzunehmen. Die Rechtsprechung kann also immer nur als Anhaltspunkt dienen.
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