Achtung! Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, ist eine außerordentliche Kündigung wirksam. Daran ändert sich selbst dann nichts, wenn sich der Verdacht im Nachhinein als unbegründet herausstellt. Aufgrund der hohen Voraussetzungsanforderungen spielt diese Möglichkeit in der Praxis jedoch kaum eine Rolle.
Achtung! Haben sie eine Verdachtskündigung erhalten, ist wegen der Komplexität der damit zusammenhängenden Rechtsfragen die Einschaltung eines Rechtsanwalts stets sinnvoll – erst Recht, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder Mitglied einer Gewerkschaft sind. Dabei kann nicht nur die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses interessant sein, sondern unter Umständen auch eine Abfindung.