Achtung! Die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang ist enorm unübersichtlich und teilweise sogar widersprüchlich. Deshalb kann im Vorfeld kaum seriös bestimmt werden, welche Äußerungen unschädlich sind und welche nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Achtung! Eine einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber ist regelmäßig dann unwirksam, wenn die dazugehörige Kündigung in offensichtlicher Art und Weise unwirksam ist.
Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht? Das Arbeitsrecht ist ein sehr breit gefächertes Rechtsgebiet. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Jetzt Termin vereinbaren oder unter 030 120 87 111 ansprechen.