Noch einmal ganz deutlich: Es gibt keine rechtlichen Hürden, die Ihnen bei der Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses im Wege stehen.
Wichtig: Nicht außer Acht gelassen werden sollte jedoch noch ein weiterer rechtlicher Aspekt. Denn regelmäßig wird bei einem neuen Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, in der sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine kurzfristige Kündigung möglich ist (Kündigungsfrist grundsätzlich zwei Wochen). Mit der Annahme eines neuen Jobs geht der Arbeitnehmer also ein weiteres Risiko ein.
Denn im Negativfall schwächt er seine Verhandlungsposition im Kündigungsschutzverfahren und wird in seinem neuen Job innerhalb der Probezeit gekündigt – steht am Ende also fast mit leeren Händen da. Dabei ist eine Beendigung während der Probezeit keine Seltenheit. Experten gehen davon aus, dass gut ein Viertel aller Arbeitsverhältnisse in dieser Phase enden.
Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht? Das Arbeitsrecht ist ein sehr breit gefächertes Rechtsgebiet. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Jetzt Termin vereinbaren oder unter 030 120 87 111 ansprechen.