Achtung! Häufig wird unterstellt, dass man im Homeoffice ständig erreichbar sein muss – dies ist ein Irrtum! Auch Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, haben ein Recht auf Freizeit und unterliegen keiner permanenten Erreichbarkeitspflicht. Ausnahmen können sich bei Sonderkonstellationen (etwa Bereitschafts- oder Notdienste) ergeben. Diese müssen dann aber auch entsprechend vertraglich festgehalten werden.
Achtung! Die im Homeoffice benötigten Arbeitsmittel werden regelmäßig vom Arbeitgeber gestellt oder bezahlt. Wird überwiegend und regelmäßig im Homeoffice gearbeitet, ohne dass dem Arbeitgeber ein entsprechender Arbeitsplatz in den Räumen des Unternehmens zur Verfügung steht, so muss der Arbeitgeber das Homeoffice vom Arbeitnehmer „anmieten“ oder eine Kostenpauschale im Hinblick auf die produzierten Mehrkosten zahlen.
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