Achtung! Auf arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen soll in diesem Beitrag nicht weiter eingegangen werden. Hierzu gehört beispielsweise das Tragen von Helmen oder das Tragen eines bestimmten Schuhwerks.
Achtung! Ein Arbeitgeber kann sich der Möglichkeit einer Betriebsvereinbarung im Hinblick auf eine bestimmte Dienstkleidung bedienen. Dafür muss jedoch der Betriebsrat mit einbezogen werden.
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