Achtung! Erhält Ihr Arbeitsvertrag eine ungültige Abgeltungsklausel in Bezug auf Überstunden können Sie dagegen gerichtlich vorgehen und eine Vergütung für die geleisteten Überstunden geltend machen.
Achtung! Zu beachten ist zudem eine Änderung der Rechtslage seit dem 1. Oktober 2016. Bis dahin konnten Arbeitgeber von Ihren Arbeitnehmern verlangen, dass diese ihre Ansprüche schriftlich geltend machen müssen. Mittlerweile reicht ein Anmelden auch per Email oder Fax. Aber Achtung: Die Neuregelung gilt nur für Arbeitsverträge, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen worden – nicht für Altverträge.
Sie benötigen weitere Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht? Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
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